„Stellungnahme FÜR die Au“

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Bürgerinitiative „Rettet unsere Au

Zustellbevollmächtigter Mag. Bernd Hrabal

2603 Felixdorf, Waldzeile 13

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der KG Felixdorf, aufgelegt vom 8. Mai bis 18. Juni 2006

1)       Felixdorf weist mit ca. 4.300 EinwohnerInnen und somit ca. 2.000 EW pro km2 eine sehr hohe Einwohnerdichte auf ( Wr. Neustadt 810 EW / km2, Sollenau 460 EW / km2, Theresienfeld 230 EW / km2 ).

Mehrfach eingefordert, konnte seitens der Gemeindevertretung kein Entwicklungskonzept Felixdorfs vorgelegt werden. Es fehlen Untersuchungen der naturräumlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten. Dokumentierte Ergebnisse aus Erforschung und Veränderungsbeobachtungen liegen auch nicht vor. Von 2,48 km2 existieren für 4.300 EW nur mehr 7 % Wald und unterschreiten somit eine kritische Grenze von 10 % deutlich.

Heuer wurden bereits weitere 3.200 m2 Auwald gerodet, tw. verbrannt (siehe beiliegende Fotos).Jetzt sollen weitere 9.000 m2 Auwald auf dem ehemaligen Linz-Textil Areal gerodet werden

 

2)       Laut § 14 Abs.1 ist die Inanspruchnahme des Bodens für bauliche Nutzungen aller Art auf ein unbedingt erforderliches Ausmaß zu begrenzen. Bereits 1989 hat die Junge Generation der SPÖ Felixdorf die Rückwidmung von Bauland zu Grünland gefordert. Jedoch wurden neue Ortsgebiete an den Auwald, an Zonen des Hochwasserschutzes und die „Heide“ herangeführt und mußten letztere der Verbauung stückweise weichen. Die Begrenzung auf das unbedingt erforderliche Ausmaß wurde bereits deutlich überschritten.

Die Bevölkerungsentwicklung in Felixdorf ist rückläufig! 2005: ca. 4.250 EW, gegenüber 2001: ca. 4.300 EW und dies trotz neuer Häuser auf den Pfisterergründen und neuer Wohnungen auf der Had.

Es gibt daher nicht einmal Bedarf an neuem Bauland-Wohngebiet. „Das unbedingt erforderliche Ausmaß“ läßt daher keine weitere Umwidmung zu. Jedoch sollte der Gedanke der Rückwidmung auf Grünland, z.B. am alten Sportplatz tw. wieder aufgegriffen und verifiziert werden. Hier wäre ein Park (der erste in Felixdorf) anzudenken. Es gibt zur Zeit über 7 % Bauland-Reserve und beachtliche Resourcen zur Bauland-Verdichtung.

3)       Laut § 14 Abs. 2 sind für die landwirtschaftliche Produktion entsprechende Flächen sicherzustellen. Ein geplanter Ersatzjungwald auf Ackerboden ersetzt einerseits keinen gewachsenen Auwalderholungsraum, andererseits werden die in Felixdorf äußerst knappen Resourcen an landwirtschaftlichen Nutzflächen dadurch nicht sichergestellt, sondern aufgelöst.

4)       Laut § 14 Abs. 3 sind auch Flächen für gewerbliche Betriebsstätten, für diese Nutzung sicherzustellen. In Felixdorf leben ca. 2.100 erwerbsfähige Personen. Es gibt jedoch nur ca. 600 Arbeitsplätze. Nach Schließung der „Linz-Textil“ noch weniger. Ca. 1.500 Pendler belasten die Umwelt. Betriebsflächen in Wohnflächen umzuwandeln deckt sich daher nicht mit dem Bedarf und obiger Nutzungssicherung.

5)       Laut § 14 Abs. 10 ist für Wohnbauland ausreichende Vorsorge für Freizeit- und Erholungseinrichtungen durch Widmung geeigneter Flächen zu treffen. Felixdorf besitzt keine einzige Parkanlage (siehe Flächenwidmungsplan).

6)       Eine diesbezügliche Kuriosität stellt die Planungsgemeinschaft Steinfeld dar. Die vier Gemeinden Sollenau, Felixdorf, Eggendorf und Theresienfeld bilden als zusammengewachsene Kleinregion Steinfeld mit ca. 15.500 Einwohnern die neuntgrößte Stadt Niederösterreichs. Im Leitbild des KRRK Steinfeld Punkt 4 steht: Wir erhalten die bestehenden Grünräume zur Gewährleistung der guten Wohn- und Lebensqualität.

Im Punkt 7 steht: ... die Nachqualifizierung bestehender Betriebsgebiete ... um regionale Arbeitsplätze auszubauen ..

Gleichzeitig finden sich diese Firmen auch beauftragt, zur Verwertung der „Linz-Textil“ und zur Änderung des örtlichen Raumkonzeptes Felixdorf wieder. Nur jetzt sollen die Leitbildpunkte 4 und 7 konkret dem weiteren Wohnbau geopfert werden ?!

Für die Vorrangigkeit von finanziellen Interessen konnte ich keinen § im Raumordnungsprogramm für den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt finden.

7)       Das einzige Erholungsgebiet für Felixdorf besteht aus den Auwaldresten an der Piesting. Eine Rodung der Au, neben dem Betriebsgebiet, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des letzten Erholungsgebietes dar, sowie Störungseinflüsse auf das bestehende Wohnbauland ( § 14 Abs. 11 ).

8)   Die strukturellen und kulturellen Gegebenheiten, sowie das Orts- und Landschaftsbild, werden in § 14 Abs.   14 berücksichtigt. Diesbezüglich sind zwei Arbeiten besonders hervorzuheben:

Einerseits die Aufforstung von hunderten Bäumen, die Anlage eines Feuchtbiotops und die geschichtlichen Aufzeichnungen über das „Mohrwaldl“, von den Arbeitern liebevoll „Park“ genannt, in dem sie ihre bescheidenen Feste mit Musikpavillon feierten, Liebespaare am „ersten Bach“ sich zum Stelldichein trafen, wo Kinder ihre Baumhäuser bauten, und wo zur Abendstunde die Nachtigal erscholl, bis zur „Webersiedlung“ zwischen Schulstraße und Sedelmayergasse hörbar. Für alle diese Leistungen und Umweltaktivitäten wurde der ehem. Gemeindearzt M.R. Dr. Robert Ernst 1989 von der niederösterreichischen Landesregierung mit dem Josef Schöffel-Förderungspreis geehrt.

Andererseits die Diplomarbeit an der Universität für Bodenkultur am Institut für Forstökologie, die Darstellung von Auwaldresten an der Piesting im Gemeindegebiet von Felixdorf, von Andreas Raab unter dem Betreuer: Univ.Doz. Dipl.Ing. Dr. Herbert Hager im Jahr 1990.

Auszugsweise aus der 130-seitigen Arbeit:

Anlaß für diese Studie war die Sorge in der Bevölkerung um die Erhaltung des Auwaldes.

Für Großhöhlenbrüter sind Altbäume nötig, die noch in 8-15 Meter Höhe einen Durchmesser von mindestens 40 cm aufweisen. Diese Ausmaße werden im allgemeinen erst in einem Alter von 120 Jahren erreicht.

Im Vergleich zu einem Wirtschaftswald ist der Anteil an totem und krankem, als auch an dickstämmigem Holz – das heißt, Todbäume stehend und liegend, dürre Starkäste und Wipfel – recht hoch. Dies wird tierökologisch für wichtig erachtet, da somit Lebensraum für Arten vorhanden ist, die in irgendeiner Entwicklungsphase an dickstämmiges Tod- oder Faulholz oder an große Höhen gebunden sind.

Stehendes Tod- und Faulholz ist wertvoller als liegendes, da die Stammfauna entsprechend stärker schutzbedürftig ist.

Eine Seltenheit in diesem Gebiet stellen die Altbaumbestände dar. Auwaldreste, auch ohne aktueller Audynamik, sind im Wiener Becken nur mehr selten erhalten.

Die Schutzwirkung vor allem gegen die vorherrschenden Nordwest-Winde sind sehr bedeutend und allgemein anerkannt. Sie wird auch durch alle Gestaltungskonzepte erfüllt, sofern sie die Erhaltung eines geschlossenen Baumbestandes entlang der Piesting zum Ziele haben, sowie ergänzende Pflanzungen am Rand des Siedlungsgebietes.

Unter Wohlfahrtsfunktion wird der Einfluß des Waldes auf Klima, Boden und Wasserhaushalt verstanden. Hier ist besonders die Filterwirkung durch die große Rauhigkeit und Oberfläche hervorzuheben. Weiters muß die ausgleichende Wirkung auf das Klima der Umgebung und der Beitrag zur Gliederung und Schönheit der Landschaft und die damit verbundene psychologische Wirkung erwähnt werden.

Das Gebiet wird von Spaziergängern (sehr oft mit Hunden), Joggern und Kindern regelmäßig genutzt. Die am stärksten frequentierte Route ist der Weg vom Mohrwald entlang des Werkskanals und anschließend entlang der Piesting.

Die Bedeutung der Piestingaue als Naherholungsgebiet ist hoch einzuschätzen, da in unmittelbarer Nähe des Ortes keine weiteren vergleichbaren Flächen bestehen!

Andreas Raab (Institut für Forstökologie)

 

Die Bevölkerung im Kampf um die Au als kulturelles und ökologisches Erbe:

a)   1990: „Rettet die Felixdorfer Au“ als Slogan des „Felixdorfer unabhängigen Natur- und Kulturschutz-Ensembles“ – FUNKE - Der Initiator Med.Rat Dr. Robert Ernst mit der Bitte: „Felixdorf soll blühen!“ und Plänen für die „1.000 Blumen Wiesen“.

b) 1998: Der Mohrwald soll geopfert werden. Eine Bürgerinitiative ( 900 Unterschriften ) und die ÖVP setzen                                        

 

   

Med.Rat Dr. Ernst bei Baumpflanzungen mit Senioren und Kindern

 den Erhalt der Au und des Hauptweges durch. Ein Initiativantrag die Au als Erholungswald zu  widmen wurde auch von der SPÖ angenommen.

c)       2006: Wieder sollen der Mohrwald und der Hauptweg von SPÖ-Gemeindevertretern initiiert, verkauft und gerodet werden. Die ÖVP ist weiterhin gegen Änderung des Flächenwidmungsplanes. Ein diesbezüglicher erfolgloser Dringlichkeitsantrag führt zur Gründung und Begleitung der unabhängigen Bürgerinitiative „Rettet unsere Au“ unter Mag. Bernd Hrabal. 1.100 BürgerInnen unterschreiben in nur 5 Tagen! Das sind mehr als 30 % der Wahlberechtigten für eine Volksbefragung. Inzwischen sind die Unterschriften auf ca. 1.400 angewachsen.

9)  Verdachtsflächen im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes

     Die beiden Felixdorfer Fabriksstandorte ehem. Pottendorfer Weberei und ehem. Linz-Textil Spinnerei         wurden als Standort über hundert Jahre wegen der vorhandenen Wasserkraft im Auwald genutzt.

Grundstücke der ehem. Pottendorfer wurden in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen und am 29.3.2006 mit einer unbefristeten Bausperre belegt. Aus Sicht der Umweltverantwortung ist hier auch bei der ehem. Linz-Textil eine strategische Umweltprüfung zu überlegen, gegebenenfalls aus Synergiegründen die beiden ehemaligen Fabriksstandorte gemeinsam zu untersuchen.

In diesem Falle kämen § 15 Abs. 3 Punkt 5 und § 23 Abs. 2 lit.b) sowie Abs.3 zum tragen.

10)    Als Klimabündnisgemeinde ist die Entwicklung und Bewertung der beabsichtigten Maßnahmen /       Planungsvarianten im Rahmen der strategischen Umweltprüfung besonders von Bedeutung.

Die Verhinderung von weiteren Auwaldrodungen, sowie die Eingrenzung des Individualverkehrs (es sind bereits in Phase 1 weitere 70 PKW Stellplätze geplant ) sind den Bürgern wichtig. Immerhin kommen 38 % der Kohlendioxide, 58 % der Partikel und 83 % der Stickstoffoxide aus dem Verkehrssektor (siehe dazu § 21).

11)        Vorgenannte Versagensgründe finden sich in den zitierten Paragraphen von § 21 Abs.11 wieder.

12)    Gegen eine Rodungsbewilligung steht das besondere öffentliche Interesse an der Walderhaltung nach

         § 17 Abs. 2 ForstG. Bereits im Gutachten 1998 wurden mittlere Schutzwirkung, mittlere Wohlfahrtswirkung und hohe Erholungswirkung bescheinigt. Alle drei Bewertungen sprechen deutlich gegen eine Rodungsbewilligung. Inanspruchnahme von Waldboden darf nur subsidär erfolgen.

Bestehen ausreichend Baulandreserven auf Nichtwaldflächen wird das Walderhaltungsinteresse gegenüber dem Siedlungsinteresse überwiegen. Das Angebot einer Ersatzaufforstung ist laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht in die Interessensabwägung einzubeziehen.Begleitende Gedankenansätze: Je höher die Bevölkerungsdichte (2000 EW / km2 in Felixdorf), je weniger Ausbildung und Arbeitsplätze (nur 28 % in Felixdorf), desto höher das Aggressionspotential, desto weniger Sicherheit in der Bevölkerung. Beachte man dazu beispielhaft die Wiener Rennbahnsiedlung oder Pariser Vororte mit Autoverbrennungen, sowie einschlägige Verhaltensforscher- und Sozialstudien.

Unentgeltliche Freizeiträume sind von hohem Sozial- und Lebenswert ( Jugendtreffs, Wald, Wiese, Park, etc.)

Aus oben genannten Gründen, ersuche ich dringend, im Sinne der Allgemeinheit, von der Umwidmung von Grünland-Forst auf Bauland-Wohngebiet nachhaltig Abstand zu nehmen. Insbesondere soll kein Auwald mehr gerodet werden. Dies bezieht den geschlossenen Windschutzgürtel im Mohrwald, auch entlang der Waldzeile, der Bahnstraße und der Mohrstraße mit ein.